Was bedeutet Barrierefreiheit bei Orientierungssystemen?
Sind taktile Elemente wie Brailleschrift Pflicht?
In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist barrierefreie Orientierung in der Regel gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage sind unter anderem bauordnungsrechtliche Vorgaben und Normen wie die DIN 18040.
Entscheidend ist dabei die Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips. Informationen müssen so gestaltet sein, dass sie mindestens über zwei unterschiedliche Sinne wahrgenommen werden können – zum Beispiel visuell und taktil.
Taktile Handlaufschilder, Bodenindikatoren, Relief- und Brailleschrift sind daher keine optionalen Zusätze, sondern zentrale Bestandteile eines normgerechten Leitsystems. Sie ermöglichen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eine selbstständige Orientierung und erhöhen insgesamt die Verständlichkeit im Raum.
Barrierefreiheit bedeutet dabei nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Ein konsequent nach dem Zwei-Sinne-Prinzip geplantes Leitsystem verbessert die Orientierung für alle Nutzer:innen – unabhängig von Alter, Sprachkenntnissen oder Situation.
Kurz gesagt: Barrierefreie Orientierung ist kein Zusatzmodul, sondern integraler Bestandteil professioneller Leitsystemplanung.