3. Rechtliches & Inklusion

Barrierefreiheit ist kein Zusatz – sondern verbindlicher Standard professioneller Orientierung.

Was bedeutet Barrierefreiheit bei Orientierungssystemen?

Barrierefreiheit bedeutet, dass ein Leit- und Orientierungssystem von allen Menschen selbstständig, sicher und ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen.

Ein barrierefreies System berücksichtigt dabei nicht nur einzelne Elemente, sondern die gesamte Orientierungskette – vom Ankommen über die Wegeführung bis zur Zielinformation.

Zentrale Anforderungen sind:

  • klare, logische und widerspruchsfreie Wegeführung

  • ausreichend hohe visuelle Kontraste und gut lesbare Typografie

  • taktile Informationen wie Relief- oder Brailleschrift

  • wahrnehmbare Bodenindikatoren und Handlaufschilder

Grundlage ist das Zwei-Sinne-Prinzip. Informationen müssen mindestens über zwei unterschiedliche Sinne erfassbar sein – zum Beispiel visuell und taktil. Dadurch wird Orientierung auch bei eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen möglich.

Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung geltender Normen wie der DIN 18040, geht jedoch idealerweise über reine Mindestanforderungen hinaus.

Barrierefreiheit ist kein Zusatzmodul, sondern integraler Bestandteil professioneller Leitsystemplanung.

Kurz gesagt: Ein barrierefreies Leitsystem denkt Orientierung aus Sicht aller Nutzer:innen – nicht aus Sicht der Norm allein.

Schild mit taktiler Beschriftung
Kennzeichnung barrierefreier Eingang

Sind taktile Elemente wie Brailleschrift Pflicht?

In öffentlich zugänglichen Gebäuden ist barrierefreie Orientierung in der Regel gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage sind unter anderem bauordnungsrechtliche Vorgaben und Normen wie die DIN 18040.

Entscheidend ist dabei die Einhaltung des Zwei-Sinne-Prinzips. Informationen müssen so gestaltet sein, dass sie mindestens über zwei unterschiedliche Sinne wahrgenommen werden können – zum Beispiel visuell und taktil.

Taktile Handlaufschilder, Bodenindikatoren, Relief- und Brailleschrift sind daher keine optionalen Zusätze, sondern zentrale Bestandteile eines normgerechten Leitsystems. Sie ermöglichen Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eine selbstständige Orientierung und erhöhen insgesamt die Verständlichkeit im Raum.

Barrierefreiheit bedeutet dabei nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Ein konsequent nach dem Zwei-Sinne-Prinzip geplantes Leitsystem verbessert die Orientierung für alle Nutzer:innen – unabhängig von Alter, Sprachkenntnissen oder Situation.

Kurz gesagt: Barrierefreie Orientierung ist kein Zusatzmodul, sondern integraler Bestandteil professioneller Leitsystemplanung.